Expertenforum - Versicherungspflicht

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  • 01
    Versicherungspflicht

    Moin zusammen!


    Mein Mann ist in einem Angestelltenverhältnis und nebenbei hat er noch ein landwirtschaftliches Unternehmen.


    Er ist auch noch bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Da die gewerblichen Einkünfte überwiegen, stellt sich die Frage, ob er nicht ganz zur AOK wechseln kann.


    Viele Grüße

  • 02
    RE: Versicherungspflicht

    Hallo Bernardo,
     
    Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft sind Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Landwirte (LKK).
     
    Aufgrund der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Landwirt ist die betreffende Person Pflichtmitglied der LKK. Übt diese parallel eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, gehört sie weiterhin zum Personenkreis der Pflichtmitglieder. Somit bleibt die betroffene Person bei der LKK versichert. Ein Wechsel der Krankenkasse ist in einem solchen Fall nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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