Guten Tag,
bei uns war bis 30.04.2026 eine Ärztin in Vollzeit beschäftigt. Sie war in der Rentenversicherung befreit und die Beiträge flossen an die Ärzteversorgung. Hier bezieht Sie seit dem 01.05.26 einen Versorgungsbezug. Ab 01.07.2026 wurde die Rente von der DRV bewilligt.
Im Mai hat die Dame noch über unsere Tochtergesellschaft als Aushilfe gearbeitet und einen Verdienst von ca. 2000 €gehabt (Brutto).
Wie ist die Mitarbeiterin korrekt vom Beitragsgruppenschlüssel, sowie vom Personengruppenschlüssel abzurechnen?
Vielen Dank!