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  • 01
    Versicherung nach dem Rentenantrag

    Guten Tag,


    bei uns war bis 30.04.2026 eine Ärztin in Vollzeit beschäftigt. Sie war in der Rentenversicherung befreit und die Beiträge flossen an die Ärzteversorgung. Hier bezieht Sie seit dem 01.05.26 einen Versorgungsbezug. Ab 01.07.2026 wurde die Rente von der DRV bewilligt.


    Im Mai hat die Dame noch über unsere Tochtergesellschaft als Aushilfe gearbeitet und einen Verdienst von ca. 2000 €gehabt (Brutto).


    Wie ist die Mitarbeiterin korrekt vom Beitragsgruppenschlüssel, sowie vom Personengruppenschlüssel abzurechnen?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Versicherung nach dem Rentenantrag

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen, dass die beschäftigte Ärztin mit Beginn der Altersrente (01.07.2026) durch die DRV die Regelaltersgrenze erreicht hat und privat krankenkversichert ist.
     
    Der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    In der Regel sind aufgrund der Satzungsregelungen der Versorgungswerke mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze „keine“ weiteren Zahlungseingänge mehr vorgesehen.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass die oben beschriebene Regelung auch in Ihrem Sachverhalt Anwendung findet, ist ab Erreichen der Altersgrenze für die Ärzteversorgung der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder (über die Einzugsstelle/Krankenkasse) an die DRV abzuführen (Beitragsgruppe „3“).
     
    Der Beitragsgruppenschlüssel lautet in Fällen der von Ihnen beschrieben Art „0310“ (Personengruppenschlüssel „119“), wenn die Regelaltersgrenze im Monat Mai 2026 noch nicht erreicht war.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Versicherung nach dem Rentenantrag

    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Die Mitarbeiterin ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.


    Die Regelaltersgrenze ist der 01.07.2026.


    Was würde sich ändern? Vielen Dank!

  • 04
    RE: Versicherung nach dem Rentenantrag

    Guten Tag,
     
    in Ihrem Fall ist ab Mai 2026 die Beitragsgruppe „3311“ und der Personengruppenschlüssel „119“ zu verwenden. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist die Beitragsgruppe auf „3321“ zu ändern, der Personengruppenschlüssel „119“ bleibt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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