Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Arbeitnehmer der zum 01.08.2026 die Regelaltersrente erreicht hat. Dieser möchte allerdings erst zum 01.01.2027 seine Rente beantragen und bis dahin weiterhin arbeiten.
Eine weitere Arbeitnehmer hat eine anteilige Rente ab 01.08.2026, hat ebenfalls die Regelaltersrente erreicht und möchte weiterhin arbeiten.
Wie müssen der/die Arbeitnehmer/in in der Sozialversicherung geschlüsselt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Die ZGASt der Lippischen Landeskirche