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  • 01
    Verschlüsselung nach Regelaltersrente ohne Rentenbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Arbeitnehmer der zum 01.08.2026 die Regelaltersrente erreicht hat. Dieser möchte allerdings erst zum 01.01.2027 seine Rente beantragen und bis dahin weiterhin arbeiten.

    Eine weitere Arbeitnehmer hat eine anteilige Rente ab 01.08.2026, hat ebenfalls die Regelaltersrente erreicht und möchte weiterhin arbeiten.


    Wie müssen der/die Arbeitnehmer/in in der Sozialversicherung geschlüsselt werden?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Die ZGASt der Lippischen Landeskirche

  • 02
    RE: Verschlüsselung nach Regelaltersrente ohne Rentenbezug

    Hallo ZGAST LKA ,
     
    für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch (noch) keine Rente in Anspruch nehmen und weiterhin mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Gleiches gilt für Bezieher einer Teilrente, mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben. Auch hier lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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