Unsere Unternehmenskommunikation hat im Intranet eine Verlosung von drei Familienkarten für den Zoo eingestellt. Damit soll das regelmäßige lesen der Klärnet-Beiträge gefördert werden. Das Gewinnspiel richtet sich an alle Beschäftigten und es gibt keine weiteren Teilnahmebedingungen.
Text: "Die KlärNet-Redaktion verlost 3 Familientageskarten für den Zoo. "
Handelt es sich bei den Verlosungsgewinnen (Tageskarte Zoo) für die Gewinner um Arbeitslohn im lohnsteuerlichen Sinn? Wenn ja, ist die 50 € Nichtaufgriffsgrenze anwendbar und kann bei Überschreitung eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG durchgeführt werden?
Für die Beantwortung der Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße