Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter wurde von uns fristlos zum 03.07.2026 gekündigt. Laut Vergleich mit dem Arbeitsgericht wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2026 beendet ist und bis dahin ordnungsgemäß abgewickelt werden soll. Der Mitarbeiter hatte im September eine andere Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, die Vergütung soll angerechnet werden.
Der Mitarbeiter verdiente bei dem anderen Arbeitgeber eine Vergütung von 4.500 Euro brutto, bei uns hätte er eine Vergütung von 6.000 Euro brutto verdient. Frage: Müssen wir nun die Bruttodifferenz (6.000 - 4.500 = 1.500) abrechnen und das Netto auszahlen oder müssen wir die kompletten 6.000 Euro abrechnen und die Nettobeträge verrechnen (Netto bei 6.000 Euro - Netto bei 4.500 Euro = Nettoauszahlungsbetrag).
Auf der Kostenseite macht das einen erheblichen Unterschied.
Vielen Dank.