Mit einem Mitarbeiter wurde eine Vergleich geschlossen, in dem vereinbart wurde, dass er ab dem 01.07.2026 bis zum 31.12.2026 unter Fortzahlung seines Gehaltes unwiderruflich freigestellt ist. Austritt zum 31.12.026. Muss während der Freistellung der Beitragsgruppenschlüssel von 1111 auf 3111 geändert werden?
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Vergleich mit unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis
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RE: Vergleich mit unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis
Hallo BBEntgelt,
während einer unwiderruflichen Freistellung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses sind Beiträge nur dann nach dem ermäßigten Beitragssatz zu erheben, wenn die Beschäftigung nach der Freistellung nicht wieder aufgenommen wird, weil der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheidet (Beitragsgruppenschlüssel „3111“).
Ansonsten findet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
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