Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht seitens des Arbeitgebers eine Möglichkeit die Kosten -bis zu 50€- für MItgliedbeiträge für Sportvereine zu übernehmen.
M.W.n. sind solche Übernahme n. § 3 Nr. 34 EStG dem Grunde nach nicht möglich.
Bei einer direkten Mitgliedschaft bei einer Dachorganisation (z.B. Hansefit) wäre der Sachbezug nach § 8 EStG steuerfrei und sv-frei, solange die Höchstgrenze von 50 € eingehalten würde.
Der Unterschied liegt also darin, dass der AG den grds. Vertrag eingeht.
Wäre das auch denkbar bei Sportvereinen?
Sehe ich das so richtig und gibt es eine Möglichkeit das auch bei Sportvereinen umzusetzen?
Schönen Gruß
Häßler