Sehr geehrtes Expertenteam,
unser Mitarbeiter verstarb im Oktober 2025 nach längerer Krankheit. Im Juli 2026 soll die verbleibende Urlaubsabgeltung an die Erbin (Erbschein liegt vor) ausgezahlt werden.
Kernfragen:
Sind die Sozialversicherungsbeiträge (RV, AV, KV und PV) mit der Krankenkasse der Erbin
abzuführen?
Muss das Urlaubsgeld und die Urlaubsabgeltung über die Erbin abgerechnet werden bzw. muss die Erbin im Lohnprogramm angelegt werden? Es handelt sich nicht um den letzten Entgeltabrechnungsmonat.
Welche steuerliche Behandlung ist anzuwenden? Welche Steuerklasse ist maßgeblich (Erbin statt Verstorbenem)?
Für Ihre Unterstützung bedanke im mich im Voraus.