Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter war im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 10.06.2026 aufgrund unbezahlter Haushaltshilfe für einen vollen Kalendermonat freigestellt.
Ist in diesem Fall eine Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Monat Mai zulässig? Oder besteht hierfür – anders als beispielsweise bei der Elternzeit – keine gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Viele Grüße
Teresa Hartmann