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  • 01
    Urlaubsanspruch kürzen bei vollem Kalendermonat unbezahlt Haushaltshilfe

    Hallo zusammen,

    ein Mitarbeiter war im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 10.06.2026 aufgrund unbezahlter Haushaltshilfe für einen vollen Kalendermonat freigestellt.

    Ist in diesem Fall eine Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Monat Mai zulässig? Oder besteht hierfür – anders als beispielsweise bei der Elternzeit – keine gesetzliche Grundlage?

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    Viele Grüße

    Teresa Hartmann

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch kürzen bei vollem Kalendermonat unbezahlt Haushaltshilfe

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich bin mir nicht sicher, auf welcher Grundlage der Mitarbeiter im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 10. 06.2026 freigestellt war. Sollte der Mitarbeiter während dieser Zeit Pflegezeit gemäß dem Pflegezeitgesetz in Anspruch genommen haben, kann der Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel gekürzt werden. Die Kürzung könnte also um ein Zwölftel erfolgen.


    War der Mitarbeiter aufgrund einer Vereinbarung unbezahlt von der Arbeitsleistung freigestellt, kann der Urlaubsanspruch ebenfalls gekürzt werden. Allerdings müsste hier zunächst geprüft werden, ob in der Freistellungsvereinbarung eine gesonderte Regelung zum Urlaub enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, berechnet sich der Urlaubsanspruch für dieses Kalenderjahr nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie folgt:


    Urlaubstage * Anzahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht/260 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche). Die in den Zeitraum vom 30.04.2026 bis 10.06.2026 fallenden Wochentage von Montag bis Freitag werden bei der vorstehenden Formel nicht als Arbeitstage berücksichtigt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Urlaubsanspruch kürzen bei vollem Kalendermonat unbezahlt Haushaltshilfe

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Es handelt sich in diesem Fall um eine Freistellung des Mitarbeiters, da seine Partnerin eine Haushaltshilfe beantragt hat (wegen schwerer akuter Erkrankung). Der Mitarbeiter ist deshalb für diesen Zeitraum von uns unbezahlt freigestellt und erhält von seiner Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet.


    Ist in diesem Fall somit auch eine Kürzung möglich?


    Viele Grüße

  • 04
    RE: Urlaubsanspruch kürzen bei vollem Kalendermonat unbezahlt Haushaltshilfe

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    In diesem Fall ist eine Kürzung des Urlaubsanspruchs gemäß der dargestellten Berechnungsformel möglich.


    Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte

    Arbeitsrecht

     

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