Sehr geehrte Experten,
bei der Urlaubsberechnung für eine Mitarbeiterin hab ich einige Unsicherheiten und bitte um Prüfung.
Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag: 27 AT (2,25 T/Monat)
Eintritt: 01.05.2019 (BV ab 01.11.2019, 17,5 T Urlaub genommen)
Kind 1 (Geburt am 29.06.2020): MuSch vom 18.05.2020 bis zum 24.08.2020, EltZ ab dem 25.08.2020
Kind 2 (Geburt am 10.09.2023): MuSch vom 30.07.2023 bis zum 05.11.2023 (lief parallel zur 1. EltZ)
Ende der 2. EltZ: 09.09.2026 1. Arbeitstag nach EltZ: 09.09.2026
Praxisurlaub: 09.09.2026 bis 13.09.2026 (tatsächliche Arbeitsaufnahme in der Praxis am 14.09.2026)
Die erste EltZ wurde für die Mutterschutzfristen des zweiten Kindes nicht beendet, sondern lief durchgehend weiter.
2019: voller Anspruch wegen erfüllter Wartezeit und BV (27 Tage minus 17,5 genommene Tage = 9,5 Tage Rest).
2020 (Kind 1): 8 Monate Mutterschutz/Schutzfrist (Januar bis August), da August wegen des EltZ-Beginns am 25.08. kein voller EltZ-Monat war.
Kürzung nur für September bis Dezember (8 x 2,25 = 18,00 Tage).
2021 bis 2025: Durchgehend volle Kalendermonate in EltZ. Da die erste Elternzeit für den Mutterschutz des zweiten Kindes nicht beendet wurde, greift die Kürzung des Urlaubsanspruchs.
2026 (Wiedereintritt am 09.09.2026): vier Monate nach Ende der Elternzeit (September bis Dezember = 9,00 Tage), da September wegen des Endes am 09.09. kein voller Elternzeitmonat war.
Urlaub bis Wiedereintritt: 9,5 + 18 = 27,5 (aufgerundet 28)
Anspruch 2026: 9
Gesamturlaub 2026: 36,5 (aufgerundet 37)
Ist es korrekt, dass für 2023 kein Urlaubsanspruch entstand, da die erste EltZ nicht für den Mutterschutz des zweiten Kindes unterbrochen wurde und somit durchgehend volle EltZ-Monate vorlagen?
Wie wird der Praxisurlaub ab dem 09.09.2026 gehandhabt? Ist unsere Annahme richtig, dass der Schließtag am 09.09. sowie die Folgetage direkt vom bezahlten Erholungsurlaub abgebucht werden und kein unbezahlter Urlaub nötig ist?
Ist die Aufrundung von 27,5 auf 28 Tage vorzunehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!