Ein Arbeitnehmer bezieht vom 30.11.2024 bis zum 06.03.2026 Krankengeld.
Ab 07.03.2026 bezieht er wieder sein Gehalt, hat das Arbeitsverhältnis aber zum 31.03.2026
gekündigt. Mit der Gehaltsabrechnung März 2026 wird noch eine Urlaubsabgeltung abgerechnet.
Diese Urlaubsabgeltung wird als Einmalbezug mit einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnart abgerechnet.
Auf der Abrechnung werden auf den laufenden Bezug, aber nicht auf die Einmalzahlung
SV-Beiträge berechnet.
Ist es richtig, dass hier aufgrund der Märzklausel keine Beiträge auf die Urlaubsabgeltung berechnet werden?