Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin befindet sich in Elternzeit.
Im Jahr 2026 wurde nur Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgerechnet.
Es wurde eine Aufhebungsvereinbarung zum 30.06.2026 geschlossen. Die Mitarbeiterin hat noch Resturlaub, der mit der Abrechnung 06/2026 abgegolten werden muss. Sind für die Urlaubsabgeltung Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.