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  • 01
    Urlaubsabgeltung während Elternzeit

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Eine Mitarbeiterin befindet sich in Elternzeit.

    Im Jahr 2026 wurde nur Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgerechnet.

    Es wurde eine Aufhebungsvereinbarung zum 30.06.2026 geschlossen. Die Mitarbeiterin hat noch Resturlaub, der mit der Abrechnung 06/2026 abgegolten werden muss. Sind für die Urlaubsabgeltung Sozialversicherungsbeiträge fällig?


    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung während Elternzeit

    Hallo Andreas W.,
     
    aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass sich die Mitarbeiterin nach dem Ende der Mutterschutzfrist bis zum Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung ohne Arbeitsleistung in der Elternzeit befindet.   
          
    Bei einer Abgeltung von nicht genommenen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen Elternzeit vor.
     
    Einmalzahlungen unterliegen der Beitragspflicht, soweit das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wird für die Beschäftigungszeiten gebildet, die im laufenden Jahr bei dem Arbeitgeber zurückgelegt wurden, der die Einmalzahlung gewährt.
     
    Entscheidend für die Bestimmung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen sind die sog. Sozialversicherungstage (SV-Tage). Dabei handelt es sich um die anzurechnenden beitragspflichtigen Tage.
     
    Sofern in Ihrem Fall im Kalenderjahr 2026 keine SV-Tage vorliegen und da die Regelungen der Märzklausel keine Anwendungen finden, sind von der Urlaubsabgeltung keine Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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