Hallo Expertenteam,
bei folgendem Fall benötige ich Ihre Hilfe:
Der Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von 9.100,-€.
Arbeitsunfähig ab 25.02.2026.
Ab dem 08.04.2026 wird Krankengeld bezogen. Arbeitsunfähigkeit bis 30.06.2026.
Zum 30.06.2026 wird das Arbeitsverhältnis beendet. Es soll eine Urlaubsabgeltung i.H.v. 5.267,-€ abgerechnet werden.
Wenn ich die Urlaubsabgeltung im Juni buche, rechnet das Lohnprogramm keine sv-Beiträge.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
die Lohn-Tante