Mitarbeiter X befindet sich seit Herbst letzten Jahres im Krankengeld-Bezug.
Aufgrund von gesundheitlichen Problemen wird er den Beruf nicht mehr ausüben können.
Es wird eine Kündigung mit freiwilliger Abfindung ausgesprochen.
Der Resturlaub wird abgegolten. Es handelt sich dabei ja um eine Einmalzahlung. Ist diese Einmalzahlung sv-frei? Im Jahr 2026 gab es noch keine Einkünfte.
Die freiwillige Abfindung ist SV-Frei und steuerpflichtig?