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  • 01
    Urlaubsabgeltung und Abfindung

    Mitarbeiter X befindet sich seit Herbst letzten Jahres im Krankengeld-Bezug.

    Aufgrund von gesundheitlichen Problemen wird er den Beruf nicht mehr ausüben können.

    Es wird eine Kündigung mit freiwilliger Abfindung ausgesprochen.

    Der Resturlaub wird abgegolten. Es handelt sich dabei ja um eine Einmalzahlung. Ist diese Einmalzahlung sv-frei? Im Jahr 2026 gab es noch keine Einkünfte.


    Die freiwillige Abfindung ist SV-Frei und steuerpflichtig?

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung und Abfindung

    Hallo X_X,
     
    bei der Auszahlung einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Einmalbezug). Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden.
     
    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z. B. Krankengeld) vor.
     
    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis gezahlt wird, ist dem letzten Lohnabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Da in Ihrem Fall im Kalenderjahr 2026 keine SV-Tage vorliegen und die Regelungen der Märzklausel keine Anwendung finden, sind von der Urlaubsabgeltung keine Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen.
     
    Abfindungszahlungen im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegen daher nicht der Beitragspflicht.

    Bezüglich der steuerrechtlichen Betrachtungsweise der beiden Entgeltarten empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

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