Wir haben einen Mitarbeiter, der seit 01.07.2025 krankgeschrieben ist und zum 10.04.2026 ein Auflösungsvertrag auf Wunsch des Mitarbeiters erstellt wurde. Es wurde mit dem Aprilgehalt die Urlaubsabgeltung ohne SV-Beitrage, jedoch Steuer ausbezahlt.
Nun kam rückwirkend zum 01.02.2026 der Bescheid über die volle Erwerbsminderung.
Nachdem wir die Daten im System eingetragen haben hat es nun eine Rückrechnung und Verbeitragung in der Sozialversicherungspflicht der Urlaubsabgeltung und somit eine Forderung ergeben.
1. Frage: Auf welchen Tag ist die Urlaubsabgeltung einzutragen, wenn der Mitarbeiter zum 12.08.2025 das letzte SV-Pflichtige Entgelt hatte?
2. Frage: Ist es Korrekt, dass nun der Mitarbeiter für die Urlaubsabgeltung Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss?
Vielen Dank im Voraus