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  • 01
    Urlaubsabgeltung nach Renteneintritt

    Guten Tag,

    ein Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr 2026 bis 20.04.2026 Krankengeld erhalten und danach Arbeitslosengeld I durch den zuständigen Leistungsträger. Eine SV-Meldung mit Grund 30 (Abmeldung zum 20.04.2026) ist an die Krankenkasse erfolgt. Heute (16.06.2026) haben wir vom Arbeitnehmer einen Rentenbescheid erhalten, mit der Mitteilung, dass ab 01.06.2026 Altersrente gezahlt wird. Was ist bitte zu beachten, wenn noch eine Urlaubsabgeltung erfolgt und das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2026 beendet werden muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Viele Grüße Tom

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung nach Renteneintritt

    Hallo Tom,
     
    da die rückwirkende Bewilligung der Altersrente zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich bereits beendet war, ergeben sich melde- und beitragsrechtlich hieraus keine Konsequenzen für den Arbeitgeber. 
     
    Davon ausgehend, dass bei dem Mitarbeiter im Kalenderjahr 2026 aufgrund des Krankengeldbezuges keine SV-Tage vorhanden sind, eine Zuordnung zu einem Beitragszeitraum nicht möglich ist und die Märzklausel nicht angewandt werden kann, unterliegt die Urlaubsabgeltung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt der Beitragsfreiheit.
     
    Das Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.05.2026 hat hier keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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