Liebes Expertenteam,
wir haben eine langjährige Mitarbeiterin die bis 12/2021 Vollzeit arbeitete und einen Dienstwagen zur privaten Nutzung hatte. Seit 01/2022 ist diese Mitarbeiterin in Teilzeit während Elternzeit beschäftigt.
Während Ihrer Vollzeitbeschäftigung (4.000,-€ brutto Gehalt) sammelte sie 23,5 Urlaubstage an, während der Teilzeitbeschäftigung (2.000,-€ brutto Gehalt) weitere 5, die jetzt (insgesamt 28,5 Tage) abgegolten werden sollen.
Berechnungsformel zur Abgeltung hier: 3 Monatsgehälter / 65 = Tagessatz, dieser mit entsprechenden Urlaubstagen multipliziert.
Der Dienstwagen wurde mit einem geldwerten Vorteil von 250,- € verbeitragt.
Wird der Dienstwagen als Entgelt berücksichtigt, wenn ja mit 250,-€ oder mit einem anderen Betrag?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.