Expertenforum - Urlaubsabgeltung - Berücksichtigung Dienstwagen

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  • 01
    Urlaubsabgeltung - Berücksichtigung Dienstwagen

    Liebes Expertenteam,


    wir haben eine langjährige Mitarbeiterin die bis 12/2021 Vollzeit arbeitete und einen Dienstwagen zur privaten Nutzung hatte. Seit 01/2022 ist diese Mitarbeiterin in Teilzeit während Elternzeit beschäftigt.


    Während Ihrer Vollzeitbeschäftigung (4.000,-€ brutto Gehalt) sammelte sie 23,5 Urlaubstage an, während der Teilzeitbeschäftigung (2.000,-€ brutto Gehalt) weitere 5, die jetzt (insgesamt 28,5 Tage) abgegolten werden sollen.


    Berechnungsformel zur Abgeltung hier: 3 Monatsgehälter / 65 = Tagessatz, dieser mit entsprechenden Urlaubstagen multipliziert.


    Der Dienstwagen wurde mit einem geldwerten Vorteil von 250,- € verbeitragt.

    Wird der Dienstwagen als Entgelt berücksichtigt, wenn ja mit 250,-€ oder mit einem anderen Betrag?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung - Berücksichtigung Dienstwagen

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich der Urlaubsabgeltung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Urlaubsabgeltung - Berücksichtigung Dienstwagen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass eine Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs während des laufenden Arbeitsverhältnisses unzulässig ist.


    Unabhängig hiervon wäre die Privatnutzungsmöglichkeit des Dienstwagens nicht zu berücksichtigen, da das Fahrzeug der Mitarbeiterin ja weiterhin zur Verfügung steht. Würde der Wert des Dienstwagens bei der Berechnung des Abgeltungsbetrages einbezogen werden, würde der Dienstwagen also doppelt berücksichtigt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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