Die Urlaubsabgeltung bei Kündigung (auch wegen Krankheit) berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
In unserem Fall ist der AN seit 15.03.2025 im Krankengeld und trat zum 31.01.2026 aus. Der AN erhält eine verstätigtes Grundgehalt und mtl. SFN-Zuschläge. Im Monat 7.2025 gab es eine Gehaltserhöhung. Nunmehr bin ich unsicher welcher Zeitraum für die Berechnung der Urlaubsabgeltung heranzuziehen ist.
1. Dezember 2024, Januar und Februar 2025 Grundgehalt (vor Gehaltserhöhung 7.2025) + SFN
Zuschläge oder
2. November, Dezember 2025 + Januar 2026 nur höheres Grundgehalt ab 7.2025 ohne SFN-
Zuschläge (da keine angefallen sind wegen Langzeitkrankheit)
Ich bitte um einen Ratschlag. Vielen Dank Kluge