Guten Tag,
Eine Mitarbeiterin ist seit Mai 2024 bis zu Ihrem Austrittsdatum 15.09.2025 im Krankengeldbezug.
Sie hat noch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, den ich auf Abrechnungsmonat September 2025 im Abrechnungsmonat November 2025 als Rückrechnung erfasst habe.
Als Ergebnis wird mir vom Lohnprogramm eine Lohnabrechnung ausgeworfen, die keine Sozialversicherungsbeiträge abzieht. Es wird nur Lohnsteuer aber keine SV-Beiträge vom Brutto abgezogen. Kann das richtig sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort.