Hallo Expertenteam,
eine Mitarbeiterin ist seit Oktober 2025 arbeitsunfähig und ohne Lohnfortzahlung. Zum 31.07.2026 ist sie aus unserem Unternehmen ausgeschieden und hat in diesem Zusammenhang im Juli 2026 Urlaubsabgeltung erhalten. Diese wurde nicht verbeitragt, da sie in 2026 weder SV Tage noch lfd. Entgelt bezogen hat. Jetzt hat uns die Mitarbeiterin mitgeteilt, dass sie bereits seit 01.01.26 eine vorgezogene Altersvollrente bezieht. Wir haben sie daraufhin auf Beitragsgruppe 3111 und PersGr 120 umgeschlüsselt. Unser Abrechnungssystem ermittelt nun rückwirkend SV Beiträge für die Urlaubsabgeltung. Ist das korrekt? Ändert der Bezug einer Altersrente die SV Pflicht für die Urlaubsabgeltung?
Vielen Dank im Voraus.