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  • 01
    Urlaubsabgeltung aus dem Jahr 2025

    Sehr geehrtes Team,

    unser Mitarbeiter war befristet beschäftigt bis zum 31.12.2025.

    Zum 16.03.2025 endete die Lohnfortzahlung. Nun hat der Mitarbeiter noch einen Urlaubsabgeltungsanspruch für die Urlaubstage aus dem Jahr 2025.

    Diese Urlaubsabgeltung soll nun ausbezahlt werden. Welchem Monat ist die Urlaubsabgeltung zuzuordnen? Dem Monat März 2025 oder dem letzten Monat des Beschäftigungsverhältnisses, also dem Monat Dezember 2025?

    Der Mitarbeiter ist privat kranken- und pflegeversichert und erhielt im laufenden Beschäftigungsverhältnis einen Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV. Muss hier zusätzlich etwas beachtet werden?

    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung aus dem Jahr 2025

    Hallo SV-Fragen,
     
    da nach Ihren Angaben das befristete Beschäftigungsverhältnis des Mitarbeiters zum 31.12.2025 geendet hat, gehen wir davon aus, dass dieses sozialversicherungsrechtlich zu diesem Zeitpunkt mit dem Grund der Abgabe „30“ beendet wurde.
     
    Bei einer Abgeltung von nicht genommenen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt sozialversicherungsrechtlich folgendes:
     
    Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Da in dem Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres aufgrund der Beendigung zum 31.12.2025 keine SV-Tage angefallen sind und die Märzklausel nicht anzuwenden ist, bleibt diese Einmalzahlung beitragsfrei in der Sozialversicherung, da in einem solchen Fall eine Beitragspflicht nicht verwirklicht werden kann.
     
    Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV und PV ergeben sich hieraus nicht.
     
    Warum allerdings die Abgeltung erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen soll, können wir nicht nachvollziehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Urlaubsabgeltung aus dem Jahr 2025

    Sehr geehrtes Team,

    verstehe ich das nun richtig, dass die Urlaubsabgeltung dem Dezember 2025 zugeordnet werden muss?

    Die Zahlung erfolgt erst zum jetzigem Zeitpunkt, da der Mitarbeiter die Urlaubsabgeltung erst jetzt beantragt hat.

     

  • 04
    RE: Urlaubsabgeltung aus dem Jahr 2025

    Hallo SV-Fragen,
     
    da nach Ihrer Schilderung die Auszahlung der Urlaubsabgeltung „ordnungsgemäß“ durch den Mitarbeiter im Mai 2026 beantragt wurde und nun ausgezahlt werden soll, bleibt diese beitragsfrei in der Sozialversicherung, da die Beschäftigung zum 31.12.2025 endete und im Kalenderjahr 2026 keine SV-Tage angefallen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Urlaubsabgeltung aus dem Jahr 2025

    Sehr geehrtes Team,

    nun muss ich noch nachmelden, dass dieser Mitarbeiter im November 2025 eine anteilige Jahressonderzahlung erhalten hat und im Dezember 2025 eine Leistungsprämie erhalten hat.

    Beide Zahlungen waren Einmalzahlungen und wurden verbeitragt nur in der Rentenversicherung (Private KV und PV - AV frei, da Regelaltersrentenbezug seit 11/2024). Es wurde eine Abmeldung zum vom 17.03. 2025 (Ende Lohnfortzahlung 16.03.2025) bis 31.12.2025 mit Grund 30 und einem Entgelt von 0,00 Euro erstellt.

    Daher nochmals meine Frage: Ist die Urlaubsabgeltung dem Dezember 2025 zuzuordnen?

    Vielen Dank nochmals und Entschuldigung, dass ich zuerst nicht alle Angaben hinsichtlich der Einmalzahlungen geschildert habe.

     

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