Guten Tag,
eine Beschäftigte ist seit Mai 2024 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und jetzt verstorben. Aus diesem Anlass ist eine Urlaubsabgeltung zu zahlen, die - wenn ich es richtig sehe - über den Zahlfall der Verstorbenen als Einmalbezug zu verbeitragen ist. Die letzten laufenden SV-Tage waren im Juni 2024 durch die 6-wöchige Entgeltfortzahlungsfrist. Ist es korrekt, die Verbeitragung dem Juni 2024 zuzuordnen und die Urlaubsabgeltung dem Sterbemonat.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.