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  • 01
    Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes einer Beschäftigten

    Guten Tag,

    eine Beschäftigte ist seit Mai 2024 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und jetzt verstorben. Aus diesem Anlass ist eine Urlaubsabgeltung zu zahlen, die - wenn ich es richtig sehe - über den Zahlfall der Verstorbenen als Einmalbezug zu verbeitragen ist. Die letzten laufenden SV-Tage waren im Juni 2024 durch die 6-wöchige Entgeltfortzahlungsfrist. Ist es korrekt, die Verbeitragung dem Juni 2024 zuzuordnen und die Urlaubsabgeltung dem Sterbemonat.

    Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes einer Beschäftigten

    Hallo Frau Gieseler,
     
    bei Entgeltzahlungen über den Sterbemonat hinaus ist zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen) zu unterscheiden.
     
    Urlaubsabgeltungen verstorbener Mitarbeiter stellen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV dar und unterliegen nach diesen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, d. h., auch diese Zahlung ist beitragsrechtlich nach den Regelungen für einmalig gezahltes Entgelt dem Verstorbenen zuzurechnen und grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen.
     
    Da nach Ihrer Schilderung bei der verstorbenen Mitarbeiterin im Kalenderjahr 2026 keine SV-Tage vorliegen, ist die Urlaubsabgeltung beitragsfrei auszuzahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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