Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich zu meinem Fall unterschiedliche Aussagen erhalten, deshalb benötige ich Ihre Hilfe.
Der Arbeitnehmer wurde am 18.08.2022 mit Grund 051 abgemeldet (Krankengeldbezug) und am 14.03.2022 mit Grund 034 (Bezug Erwerbsminderungsrente ab 01.02.2022). Der Arbeitnehmer kündigte zum 15.07.2024 den Arbeitsvertrag. Anspruch besteht für eine Urlaubsabgeltung 2021; 2023 und 2024. Wie muss ich diese Urlaubsabgeltung SV-rechtlich beurteilen ?
Vielen Dank !