Expertenforum - Urlaubsabgeltung

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  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider habe ich zu meinem Fall unterschiedliche Aussagen erhalten, deshalb benötige ich Ihre Hilfe.

    Der Arbeitnehmer wurde am 18.08.2022 mit Grund 051 abgemeldet (Krankengeldbezug) und am 14.03.2022 mit Grund 034 (Bezug Erwerbsminderungsrente ab 01.02.2022). Der Arbeitnehmer kündigte zum 15.07.2024 den Arbeitsvertrag. Anspruch besteht für eine Urlaubsabgeltung 2021; 2023 und 2024. Wie muss ich diese Urlaubsabgeltung SV-rechtlich beurteilen ?

    Vielen Dank !

     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Hallo Frau Hofmann,
     
    bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist nach § 23a Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Dies gilt auch für Zeiten des Krankengeldbezuges.
     
    Da im Kalenderjahr 2024 nach Ihrer Schilderung keine SV-Tage angefallen sind, bleibt die Einmalzahlung beitragsfrei in der Sozialversicherung, da in einem solchen Fall eine Beitragspflicht nicht verwirklicht werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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