Hallo,
bei einem Arbeitgeber wurde zum 01.06.2026 Insolvenz eröffnet. Zum 28.05.26 endete die Entgeltfortzahlung und ab 29.05.26 wurde Krankengeld bezogen.
Ab dem 01.06.2026 hat der Insolvenzverwalter die Firma geführt bis zum 31.08.26 dann gab es einen neuen Inhaber.
Muss die Urlaubsabgeltung für Urlaubstage für die Zeit vor dem 01.06.2026 mit dem Beitrag Mai verbeitragt werden?
Muss die Urlaubsabgeltung für die Zeit 01.06.26 bis 31.08.26 überhaupt verbeitragt werden da es ja keine Sozialversicherungstage in diesem Zeitraum gibt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Peter Weber