Sehr geehrte Damen und Herren,
wie oft muss der Arbeitgeber Beschäftigte auf noch bestehenden Urlaub und dessen möglichen Verfall hinweisen? Reicht ein einmaliger Hinweis im Jahr aus?
Muss bei der Mitteilung der Resturlaubstage außerdem konkret zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub nach TVöD-K unterschieden und auf die jeweils geltenden Verfallsfristen hingewiesen werden?
Oder reicht beispielsweise die pauschale Angabe „15 Tage Resturlaub“ aus?
Vielen Dank für die Rückmeldung.