Expertenforum - Urlaub

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin von uns ist schwanger und der voraussichtliche Geburtstermin ist im Juli 2024. Sie hat bis zur Mutterschutzfrist ein teilweises BV. Dazu hätte ich ein paar Fragen:


    1. Den Resturlaub von 2023 muss sie eigentlich bis zum 31.03.2024 angetreten haben. Wird der Urlaub auch automatisch wie der Urlaub von 2024 übertragen?

    3. Sie hat ein teilweises BV. Sollzeit pro Tag 8,50 Stunden davon entfallen 4, 50 h auf ein teilweises BV. Kann Sie für die 4 h, die sie arbeiten muss den Resturlaub von 2023 nehmen? Der Urlaub ist dann halt nur für die 4 Stunden anstatt für 8,50 oder?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Resturlaub bleibt nur dann erhalten, wenn er vor Beginn der Mutterschutzfristen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Dies ist allerdings trotz des teilweisen Beschäftigungsverbots möglich. Für die weiterhin zulässige Teilzeittätigkeit im Umfang von 4 Stunden kann die Mitarbeiterin auch Urlaub beanspruchen und der Arbeitgeber den Urlaub auch wirksam gewähren.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.