Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie oft muss der Arbeitgeber Beschäftigte auf noch bestehenden Urlaub und dessen möglichen Verfall hinweisen? Reicht ein einmaliger Hinweis im Jahr aus?

    Muss bei der Mitteilung der Resturlaubstage außerdem konkret zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub nach TVöD-K unterschieden und auf die jeweils geltenden Verfallsfristen hingewiesen werden?

    Oder reicht beispielsweise die pauschale Angabe „15 Tage Resturlaub“ aus?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Urlaub

    Muss der Arbeitgeber dabei die konkrete Anzahl der gesetzlichen und tariflichen Resturlaubstage getrennt ausweisen, z. B. „5 Tage gesetzlicher Mindesturlaub und 10 Tage tariflicher Mehrurlaub“, und für beide die jeweils geltende Verfallsfrist nennen?

  • 03
    RE: Urlaub

    Guten Tag,


    Ihre Frage betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Urlaub

    Guten Tag,


    nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten konkret und rechtzeitig auf bestehende Urlaubsansprüche und einen drohenden Verfall hinzuweisen. Die Unterrichtung muss so erfolgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt wird, seinen Urlaub noch rechtzeitig zu nehmen.


    Ein einmaliger Hinweis pro Kalenderjahr kann grundsätzlich ausreichend sein, wenn er rechtzeitig erfolgt und die erforderlichen Informationen enthält. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, die Beschäftigten mehrfach, und insbesondere gegen Jahresende, auf noch offene Urlaubsansprüche hinzuweisen, um den Nachweis der ordnungsgemäßen Mitwirkungspflicht zu erleichtern.


    Der Hinweis sollte jedenfalls enthalten:

    - die konkrete Anzahl der noch offenen Urlaubstage,

    - die Aufforderung, den Urlaub rechtzeitig im Kalenderjahr zu beantragen bzw. zu nehmen,

    - den Hinweis auf den ggf. bestehenden Übertragungszeitraum, den drohenden Verfall sowie den maßgeblichen Verfallszeitpunkt.


    Soweit unterschiedliche Verfallsregelungen für den gesetzlichen Mindesturlaub und den tariflichen Mehrurlaub gelten, ist eine getrennte Darstellung dringend zu empfehlen. Dies gilt insbesondere im Geltungsbereich des TVöD-K, da für den tariflichen Mehrurlaub teilweise andere Übertragungs- und Verfallsregelungen gelten können als für den gesetzlichen Mindesturlaub.


    Eine pauschale Mitteilung wie „15 Tage Resturlaub“ ist daher rechtlich mit Risiken verbunden, wenn sich darunter sowohl gesetzlicher Mindesturlaub als auch tariflicher Mehrurlaub mit unterschiedlichen Verfallsfristen befinden.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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