Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin von uns ist schwanger und der voraussichtliche Geburtstermin ist im Juli 2024. Sie hat bis zur Mutterschutzfrist ein teilweises BV. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Den Resturlaub von 2023 muss sie eigentlich bis zum 31.03.2024 angetreten haben. Wird der Urlaub auch automatisch wie der Urlaub von 2024 übertragen?
3. Sie hat ein teilweises BV. Sollzeit pro Tag 8,50 Stunden davon entfallen 4, 50 h auf ein teilweises BV. Kann Sie für die 4 h, die sie arbeiten muss den Resturlaub von 2023 nehmen? Der Urlaub ist dann halt nur für die 4 Stunden anstatt für 8,50 oder?
Vielen Dank für die Rückmeldung.