Guten Tag,
ein Mitarbeiter trägt ein paar Minusstunden mit sich umher.
Nun sollen Urlaubsansprüche verrechnet werden. Ich meine in einem anderen Zusammenhang gelesen zu haben das jedoch Urlaubsansprüche (also die Vergütung für die Urlaubstage) nicht gegen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen.
Wie verhält sich hier die Rechtslage?
Es handelt sich hierbei um ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis.