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  • 01
    Urlaub mit Minusstunden verrechnen

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter trägt ein paar Minusstunden mit sich umher.

    Nun sollen Urlaubsansprüche verrechnet werden. Ich meine in einem anderen Zusammenhang gelesen zu haben das jedoch Urlaubsansprüche (also die Vergütung für die Urlaubstage) nicht gegen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen.


    Wie verhält sich hier die Rechtslage?

    Es handelt sich hierbei um ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis.

     

  • 02
    RE: Urlaub mit Minusstunden verrechnen

    Guten Tag,


    bestehende Minusstunden können nicht durch Urlaubstage im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeglichen werden. Urlaub dient der bezahlten Freistellung von der ansonsten bestehenden Arbeitspflicht und ist kein Zeitguthaben, dass zur Tilgung bereits entstandener Minusstunden herangezogen werden kann.


    Nimmt der Arbeitnehmer regulär Urlaub, ist für die Urlaubstage die Arbeitszeit zugrunde zu legen, die er ohne den Urlaub hätte leisten müssen. Ein bereits zuvor bestehender Minussaldo bleibt dadurch grundsätzlich unverändert.


    Nach Ende des Arbeitsverhältnis kann gegen den Urlaubsabgeltungsanspruch mit einem Anspruch auf Ausgleich des Arbeitszeitkontos (jeweils in EUR und nicht in Stunden) aufgerechnet werden.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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