Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin Frau B., die seit dem 16.06.2023 erkrankt ist, bis 27.07.2023 ihre Lohnfortzahlung von uns erhalten hat und im Anschluss daran Krankengeld von der AOK Plus bis einschließlich 27.11.2024 bezogen hat. Seit 28.11.2024 bezieht sie Übergangsgeld von der Bundesagentur für Arbeit, dieses soll bis 27.11.2026 gezahlt werden. Das Beschäftigungsverhältnis mit Frau B. wurde von uns nie gekündigt. Es bestehen noch Resturlaubsansprüche aus den Jahren 2023 und 2024, die sie gern über 7 Monate verteilt im Anschluss an das Übergangsgeld als Urlaubstage nehmen würde. Ab 01.07.2027 könnte Frau B. ohne Abzüge in Rente gehen. Meine Fragen wären: ist die Urlaubsverteilung auf mehrere Monate möglich oder muss zwingend eine Urlaubsabgeltung gezahlt werden? Hat sie in der Zeit, in der sie Übergangsgeld bezieht Anspruch auf bezahlten Urlaub von uns als Arbeitgeber? Muss Frau B. sich ab 28.11.2026 gesund schreiben lassen?
Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort.