In einem Unternehmen haben zwei Mitarbeiter fristgerecht in der Probezeit gekündigt, einer zum 25.05. und ein anderer zum 14.07.
Eine dritte Person ist ab August im Mutterschutz.
Eine Minijobberin muss daher unvorhergesehen Arbeit übernehmen.
Darf in so einem Fall zweimal die Minijobgrenze überschritten werden ?