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  • 01
    Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze PKV

    Hallo Expertenteam,

    zum 08.07.2026 fängt ein neuer Mitarbeiter an. Wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden. Bruttogehalt 4.250,00€. ab dem 01.10.2026 soll die wtl.AZ auf Vollzeit erhöht werden, das Gehalt entsprechend auch. Bis jetzt war der AN privat krankenversichert und möchte dies auch bleiben.

    Wie ist er zum 08.07.2026 anzumelden? Kann er in der PKV bleiben? Muss er einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen? Wenn ja, bei welcher KK?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    die Lohn-Tante

  • 02
    RE: Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze PKV

    Guten Tag,
     
    ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartende Einkommensverhältnisse festzustellen. Eine solche Feststellung ist bei Aufnahme der Beschäftigung, bei jeder wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse, bei einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsentgelteigenschaft, sowie bei der jährlichen Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen vorzunehmen.
    Mit Beginn der Beschäftigung tritt aufgrund des Arbeitsentgelts Versicherungspflicht ein. Eine Befreiungsmöglichkeit sieht der § 8 SGB V nicht vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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