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  • 01
    Unterschreitung der JAE

    Hallo Zusammen,

    eine Mitarbeiterin tritt bei uns ein und wird in Zukunft die JAE unterschreiten.

    Die Mitarbeiterin war seit 2014 in einer privaten Krankenversicherung versichert (wegen Überschreitung der JAE im alten Job).

    Die Mitarbeiterin hat bereits das 58. Lebensjahr vollendet.

    In die gesetzliche Krankenversicherung kann sie nicht mehr zurück.

    Was muss ich als Nachweis zu den Lohnunterlagen nehmen?

    Reicht der Tatbestand des Alters und eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung, dass sie da seit 2014 versichert war?


    Viele Grüße Kerstin

  • 02
    RE: Unterschreitung der JAE

    Guten Tag,
     
    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, wird der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können (§ 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V).
     
    Daher stimmen wir Ihnen zu, dass die neue Mtarbeiterin in der grundsätzlich krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin in der PKV verbleiben muss. Für den Beitragszuschuss benötigen Sie die Beitragsbescheinigung der PKV, so dass dies ausreichend dokumentiert, warum keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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