Sehr geehrtes Expertenteam,
ich bitte um SV-rechtliche Beurteilung eines untermonatigen Statuswechsels nach der Elternzeit:
Eine Mitarbeiterin kehrt im laufenden Monat aus der Elternzeit zurück. Zuvor war sie versicherungsfrei (PKV oder freiwillig GKV).
Dazu meine Fragen zur Abrechnung und DEÜV-Meldung:
Wie werden die 30 SV-Tage in dem Eintrittsmonat wieder aufgeteilt? Zählen die Tage des Ruhens vor dem Wiedereinstieg noch zum alten Status oder entstehen SV-Tage erst ab dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme?
Muss der erste Monat wegen des Beitragsgruppenwechsels gesplittet werden?
In DATEV wird das vermutlich nicht möglich sein. Muss ich aber recherchieren.
Wird eine SV-Meldung taggenau zum Einstiegsdatum an eine private KV übermittelt?
Da die Elternzeit untermonatig endet, ist die elektronische Elternzeit-Endemeldung erforderlich. An welche Krankenkasse muss diese übermittelt werden – an die bisherige Kasse zum Tag vor dem Wiedereinstieg, oder läuft dies bereits über die neue Einzugsstelle (ggf. wegen Teilzeit nicht mehr freiwillig gesetzlich versichert)?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!