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  • 01
    Unterbrechungsmeldung, welche Gründe zählen?

    Guten Tag,


    wenn ein Minijobber (Stundenlöhner) laut Vertrag zwei feste Sollarbeitstage/Monat (nach Abruf) hat, und diese manchmal so fallen dass eine Unterbrechung von einem Zeitmonat oder größer dazwischen ist, zählt dies dann als "Unterbrechung ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistung" im Sinne der SV? --> sprich wäre dies dann ein Grund für eine Unterbrechungsmeldung Grund 34 zu ?


    Frage : Gibt es spezifische Gründe zur Pflicht der Erstellung einer Unterbrechungsmeldung Grund 34? Oder zählt allein die Tatsache dass die Aushilfe für 1 Zeitmonat oder länger kein Entgelt bezieht, egal aus welchem Grund?

    Denn einen Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen diese Aushilfen natürlich nicht.


    Noch ein Beispiel 2: Eine Aushilfe (Minijobber) hat laut Vertrag 1 Sollarbeitstag pro Woche. Manchmal ist es aber auch hier so dass die Tage flexibel nach Bedarf gestaltet werden, und eine Unterbrechung der Zahlung von 1 Zeitmonat oder größer vorkommen (da Stundenlohnempfänger). --> Unterbrechungsmeldung nötig?

  • 02
    RE: Unterbrechungsmeldung, welche Gründe zählen?

    Hallo Steuerkanzlei V. N.,
     
    nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV gelten sowohl geringfügige als auch versicherungspflichtige Beschäftigungen gegen Arbeitsentgelt grundsätzlich als fortbestehend, solange diese ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauern, jedoch nicht länger als einen Monat.
     
    Sofern eine Arbeitsunterbrechung unbezahlt „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten ist.
     
    Hierbei ist es unerheblich, ob ein „formeller“ Antrag auf unbezahlten Urlaub von der jeweilige Person gestellt wurde oder die Arbeitsleistung einfach nicht erfolgte.
     
    Wird also – wie in Ihrem beiden Beispielen beschrieben – die Arbeitsleistung länger als einen Zeitmonat ausgesetzt, sind die Beschäftigungsverhältnisse  - sozialversicherungsrechtlich - mit dem Grund der Abgabe „34“ zu beenden.
     
    Bei Wiederaufnahme der Arbeitsleistung erfolgt eine Anmeldung mit Grund der Abgabe „13“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam     
     

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