Guten Tag,
wenn ein Minijobber (Stundenlöhner) laut Vertrag zwei feste Sollarbeitstage/Monat (nach Abruf) hat, und diese manchmal so fallen dass eine Unterbrechung von einem Zeitmonat oder größer dazwischen ist, zählt dies dann als "Unterbrechung ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistung" im Sinne der SV? --> sprich wäre dies dann ein Grund für eine Unterbrechungsmeldung Grund 34 zu ?
Frage : Gibt es spezifische Gründe zur Pflicht der Erstellung einer Unterbrechungsmeldung Grund 34? Oder zählt allein die Tatsache dass die Aushilfe für 1 Zeitmonat oder länger kein Entgelt bezieht, egal aus welchem Grund?
Denn einen Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen diese Aushilfen natürlich nicht.
Noch ein Beispiel 2: Eine Aushilfe (Minijobber) hat laut Vertrag 1 Sollarbeitstag pro Woche. Manchmal ist es aber auch hier so dass die Tage flexibel nach Bedarf gestaltet werden, und eine Unterbrechung der Zahlung von 1 Zeitmonat oder größer vorkommen (da Stundenlohnempfänger). --> Unterbrechungsmeldung nötig?