Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Mitarbeiter in Wiedereingliederung meldet sich heute wegen eines grippalen Infektes krank.
Was ist hier im Hinblick auf die Wiedereingliederung von uns als Arbeitgeber, sowie vom Arbeitnehmer zu tun. Muss der AN wegen dieser neuen Krankheit zum Arzt und sich hier eine neue AU ausstellen lassen?