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  • 01
    Unterbrechung Wiedereingliederung wegen anderer Krankheit

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ein Mitarbeiter in Wiedereingliederung meldet sich heute wegen eines grippalen Infektes krank.

    Was ist hier im Hinblick auf die Wiedereingliederung von uns als Arbeitgeber, sowie vom Arbeitnehmer zu tun. Muss der AN wegen dieser neuen Krankheit zum Arzt und sich hier eine neue AU ausstellen lassen?

  • 02
    RE: Unterbrechung Wiedereingliederung wegen anderer Krankheit

    Guten Tag,


    eine kurzfristige Unterbrechung der stufenweisen Wiedereingliederung wegen einer Akuterkankung ist unschädlich, sofern die Wiedereingliederung danach wieder aufgenommen werden kann. Als kurzfristige Unterbrechung wird ein Zeitraum von in der Regel 7 Kalendertagen angesehen. Dauert die Unterbrechung länger als 7 Kalendertage, kann die Wiedereingliederung abgebrochen werden und muss ggfs. später erneut vereinbart werden.


    Zur Feststellung der Schwere und Dauer der Unterbrechung ist ein Arztbesuch notwendig. Die Arztpraxis bescheinigt den Unterbrechungszeitraum mittels einer eAU mit neuer und bisheriger Diagnose. Während der Wiedereingliederung bzw. der Unterbrechung besteht weiterhin ein fortlaufender Krankengeldanspruch. Von Arbeitgeberseite sind keine weiteren Dinge zu tun.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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