Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter ab ca. Oktober 2024 bis zum Beginn der Osterferien 2025 als gfB bei uns angestellt ist, die geringfügige Beschäftigung dann beendet bzw. unterbricht, da er in den Osterferien (2 Wochen) ein bezahltes Praktikum oder Ferienarbeit bei uns machen möchte und danach wieder als gfB einsteigt?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße