Sehr geehrtes Experten Team,
ein Mitarbeiter beginnt seinen Arbeitstag und nach 3 Stunden stellt er fest, dass es ihm nicht gut geht und die Arbeit daher vorzeitig beendet.
Kann man für die fehlenden 5 Stunden, die er nicht mehr arbeiten konnte, Überstunden zum ausgleich nehmen?
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt für diesen Tag nicht vor und im Arbeitsvertrag steht lediglich geschrieben: Ist der AN auf Grund von Erkrankung an der Arbeit verhindert, hat er den AG umgehend (am ersten Tag) Mitteilung zu machen. Im Falle der AU infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages für jeden krankheitsbedingten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung über die AU und der voraussichtlichen Dauer vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen