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  • 01
    unregelmäßige Arbeitszeit bei Stundenlöhner

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich betreue mehrere kleine Mandanten mit bis zu 15 Mitarbeitern. Bei Stundenlöhnern mit unregelmäßigen oder wechselnden wöchentlichen Arbeitstagen stehe ich in der Lohnbuchhaltung oft vor folgendem Problem:


    In den Arbeitsverträgen ist oft nicht geregelt, an welchen Wochentagen der Mitarbeiter arbeiten muss. Fällt nun ein Feiertag (z. B. der 01. Mai), auf einen Tag, an dem der Mitarbeiter laut Mandant "frei" hat, stellt sich die Frage nach der Entgeltfortzahlung.


    Bin ich als Lohnbuchhalterin verpflichtet, für solche Feiertage, Urlaubs- oder freien Tage einen Lohn zu berechnen (z. B. nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen), wenn der Arbeitsvertrag dazu gar nichts regelt?


    Muss ich bei völlig unregelmäßigen Tagen automatisch von einer fiktiven 5-Tage-Woche ausgehen, um den Feiertags- oder Urlaubslohn abzurechnen?


    Über eine praxisnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.


    Beste Grüße

  • 02
    RE: unregelmäßige Arbeitszeit bei Stundenlöhner

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn der Mitarbeiter an dem Wochen-Feiertag ohnehin frei hat, besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Arbeitsleistung gerade wegen des Feiertags ausbleibt.


    Als externer Lohnbuchhalter können Sie zu der Frage, ob der Mitarbeiter an dem jeweiligen Tag ohnehin frei gehabt hat, eine "Weisung " Ihres Mandanten einholen.


    In arbeitsrechtlicher Hinsicht müsste der Mitarbeiter im Streitfall darlegen und beweisen können, dass er an dem Feiertag – den Feiertag weggedacht – gearbeitet hätte. Bei völlig unregelmäßigen Arbeitszeiten gelingt dies dem Mitarbeiter häufig nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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