Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreue mehrere kleine Mandanten mit bis zu 15 Mitarbeitern. Bei Stundenlöhnern mit unregelmäßigen oder wechselnden wöchentlichen Arbeitstagen stehe ich in der Lohnbuchhaltung oft vor folgendem Problem:
In den Arbeitsverträgen ist oft nicht geregelt, an welchen Wochentagen der Mitarbeiter arbeiten muss. Fällt nun ein Feiertag (z. B. der 01. Mai), auf einen Tag, an dem der Mitarbeiter laut Mandant "frei" hat, stellt sich die Frage nach der Entgeltfortzahlung.
Bin ich als Lohnbuchhalterin verpflichtet, für solche Feiertage, Urlaubs- oder freien Tage einen Lohn zu berechnen (z. B. nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen), wenn der Arbeitsvertrag dazu gar nichts regelt?
Muss ich bei völlig unregelmäßigen Tagen automatisch von einer fiktiven 5-Tage-Woche ausgehen, um den Feiertags- oder Urlaubslohn abzurechnen?
Über eine praxisnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße