Liebes Experten-Team,
ein Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung wurde für den Zeitraum 23.12. 2023 bis 27.12.2023 befristet angestellt.
Allerdings konnte/wollte er den geplanten Einsatz zu Beginn seiner Beschäftigung nicht antreten. Deswegen wurde unbezahlter Urlaub für die Dauer der Beschäftigung vereinbart.
Ist dieser Sachverhalt analog zu einer Erkrankung bei Eintritt zu behandeln?
Kommt auch hier keine sozialversicherungspfichtige Beschäftigung zustande?
Vielen Dank vorab!