Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Mitarbeiters mit folgendem Sachverhalt:
Unser Mitarbeiter nimmt vom 01.10.2026 bis 31.12.2026 unbezahlten Urlaub. Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, da sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
In unserem Entgeltabrechnungssystem wird für den Zeitraum 01.10.2026 bis 31.10.2026 der Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 1.275,71 € als Forderung auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Ist diese Berechnung für den ersten Monat des unbezahlten Urlaubs korrekt?
2. Muss der Mitarbeiter im ersten Monat tatsächlich den Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen, obwohl er in diesem Monat kein Arbeitsentgelt erhält und somit kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht?
Wir würden den Mitarbeiter bereits ab dem 01.10.2026 als Selbstzahler bei der Krankenkasse melden, sodass die Beitragsforderung nicht über die Entgeltabrechnung erfolgt. Muss der Mitarbeiter in diesem Fall ebenfalls den Höchstbeitrag entrichten oder ergibt sich eine andere Beitragsbemessung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Team FP20