Hallo,
ein Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich versichert und nimmt vom 20.04.2026 bis zum 17.07.2026 unbezahlten Sonderurlaub. Welche Meldungen wären zu welchem Zeitpunkt an die Krankenkassen zu tun (im Rahmen der DEÜV)? Wie ist sein Versicherungsstatus in Deutschland, nachdem sich der Mitarbeitende während seines Sonderurlaubes im außereuropäischen Ausland befindet?
Hat der Mitarbeitende die Möglichkeit die freiwillige Krankenversicherung zum 20.04.2026 zu kündigen? Und kann in diesem Zuge eine private Reisekrankenversicherung zu einer Beurteilung als privat versichert führen inklusive Änderung des Beitragsgruppenschlüssels?
Sollte die Beurteilung "privat versichert" während des Sonderurlaubes gerechtfertigt sein, kann ein Wechsel zum 18.07.2026 zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied erfolgen?
Viele Grüße
Isabella Raemisch