Liebes Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Unsere Mitarbeiterin liegt mit ihrem mtl. Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze und nimmt vom 11.05.2026 bis 21.07.2026 unbezahlten Sonderurlaub. Für den Monat Mai 2026 beträgt das anteilige Entgelt 3.181,53 EUR, im Juni wird kein Entgelt gezahlt. Wie erfolgt hier die Beitragsberechnung und Beitragsabführung?
Ist es korrekt, dass
a) der Arbeitgeberanteil im Monat Mai auf das anteilige Entgelt berechnet wird (281,56 EUR), die Arbeitnehmerin aber weiterhin den Höchstbeitrag entrichten muss (1.028,82 EUR)?
b) der Arbeitgeberanteil im Monat Juni entfällt, die Arbeitnehmerin aber weiterhin den Höchstbetrag bis zum Ende der Monatsfrist (10.06.2026) entrichten muss (342,94 EUR)?
Wenn unsere Annahme unter b) korrekt ist, wer ist in der Abrechnung Juni für die Abführung der Beiträge bis 10.06.2026 zuständig?
Grundsätzlich erfolgt die Beitragszahlung am Haus im Firmenzahler-Verfahren. Um in den Monaten ohne Entgelt eine Rückforderung zu vermeiden, haben wir ab diesem Zeitpunkt (in unserem Beispiel ab 01.06.2026) das Selbstzahler-Verfahren hinterlegt. Ist diese Vorgehensweise korrekt oder ist der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Monatsfrist verpflichtet, die Beiträge an die Krankenkasse abzuführen?
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.
Herzliche Grüße
A. Glöß