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  • 01
    Unbezahlte Freistellung

    Hallo liebes Expertenteam,

    ein Mitarbeiter möchte gerne für eine gewisse Zeit unbezahlt freigestellt werden. 1 Monat läuft die Krankenversicherung ja weiter. Ist dieser Zeitraum kalendertäglich zu beachten, oder handelt es sich um einen vollen Kalendermonat?

    Bsp: Er arbeitet noch bis 15.5. und zahlt somit auch in die SV ein. Ab 16.5. möchte er die unbezahlte Freistellung. Muss er sich ab dem 16.06. selbst versichern, oder beginnt die 1-Monats-Regelung erst ab dem 01.06., sodass eine Selbstversicherung erst zum 01.07. notwendig ist?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Freundliche Grüße,

    TG_DB2022

  • 02
    RE: Unbezahlte Freistellung

    Guten Tag,
     
    die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt voraus. Der für die Annahme einer Beschäftigung und deren Fortbestand erforderliche Vollzug der Arbeit besteht idealtypisch in der realen Erbringung der Arbeitsleistung.
     
    Eine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung setzt zwar nicht zwingend und ausnahmslos eine tatsächliche Arbeitsleistung voraus, denn auch die vorübergehende Unterbrechung der Arbeit lässt das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses für eine relativ kurze Zeit unberührt, sofern der grundsätzliche Arbeits- und Fortsetzungswille auf beiden Seiten der Arbeitsvertragsparteien gegeben ist. In diesem Sinne werden durch die Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV auch die Fälle der fehlenden Arbeitserbringung ohne Entgeltzahlung von nicht länger als einen Monat als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses erachtet.
     
    In Ihrem Fall beginnt die Monatsfrist am 16.05. und endet am 15.06., so dass er sich ab dem 16.06.  selbst versichern muss. Wir empfehlen ihm, seine Krankenkasse zu kontaktieren damit ein durchgehender Versicherungsschutz sichergestellt ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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