Hallo liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter möchte gerne für eine gewisse Zeit unbezahlt freigestellt werden. 1 Monat läuft die Krankenversicherung ja weiter. Ist dieser Zeitraum kalendertäglich zu beachten, oder handelt es sich um einen vollen Kalendermonat?
Bsp: Er arbeitet noch bis 15.5. und zahlt somit auch in die SV ein. Ab 16.5. möchte er die unbezahlte Freistellung. Muss er sich ab dem 16.06. selbst versichern, oder beginnt die 1-Monats-Regelung erst ab dem 01.06., sodass eine Selbstversicherung erst zum 01.07. notwendig ist?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße,
TG_DB2022