Eine Mitarbeiterin ist im Dezember 2025 während der Elternzeit in die Schweiz gezogen. Die Elternzeit wäre am 30.04.2026 geendet, allerdings ist sie zwischenzeitlich wieder schwanger geworden und hat vom einem schweizer Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Sie war/ist bisher gesetzlich versichert. Fällt sie noch unter die deutsche Sozialversicherung? Auch im Hinblick auf Mutterschutzlohn.
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Umzug nach Schweiz während Elternzeit und erneute Schwangerschaft
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RE: Umzug nach Schweiz während Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Guten Tag,
unterstellt, dass das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland fortbesteht und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, sehen wir weiterhin die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften. Allein der Wohnstaat-Wechsel ändert die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht.
Wir empfehlen Ihnen und der Mitarbeiterin die zuständige Krankenkasse einzubinden, da uns im Rahmen dieses Forums nicht alle relevanten Informationen vorliegen.
Die Frage, ob ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: Umzug nach Schweiz während Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Sehr geehrter Fragesteller,
arbeitsrechtlich ist zu Ihrer Anfrage mitzuteilen:
Der Umzug der Arbeitnehmerin in die Schweiz verändert nichts am bestehenden Arbeitsverhältnis. Für den (weiterlaufenden) Arbeitsvertrag bleibt auch weiterhin deutsches Arbeitsrecht anwendbar. Folglich ist auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG geschuldet. Die Sonderregelungen nach § 20 Abs. 4 MuSchG sind zu beachten; insoweit ist die steuerrechtliche Frage entscheidend, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Deutschland oder in der Schweiz besteuert werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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