Expertenforum - Umschulung Arbeitsagentur und Meldungen

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  • 01
    Umschulung Arbeitsagentur und Meldungen

    Guten Tag,

    wir haben eine MA ab 01.09.24 die eine Umschulungsmaßnahme über 2 Jahre zum Gärtner macht. Die Umschulung wird komplett von der Arbeitsagentur für die volle Zeit bezahlt.

    Müssen wir ab 01.09.24 irgendwelche Meldungen zur SV abgeben, wenn ja welche mit welcher PG und Beitragsgruppenschlüssel? was ist bei einem Arbeitsunfall mit der BG?

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: Umschulung Arbeitsagentur und Meldungen

    Sehr geehrter Herr Vecek,
     
    Umschüler sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt erhalten. Davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um eine berufsfördernde Maßnahme handelt, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert wird, ist der „Umschüler“ aufgrund des Leistungsbezuges durch die BA bereits krankenversichert.

    Wenn es sich um eine Umschulung handelt, die u.a. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, ist der Träger der Maßnahme grundsätzlich zur Meldung verpflichtet. Sofern Beschäftigungen im Rahmen dieser Umschulung durchgeführt werden, informiert der Träger die Unternehmen über die Meldepflicht, damit keine doppelten Meldungen erstellt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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