Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten unserem Umschüler 100,00€ monatlich freiwillig zahlen. Unter welcher Personengruppenschlüssel müssen wir ihn anmelden und von wem sind die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu tragen, nur von uns oder paritätisch zu jeweils 50%? Die Umschulung wird durch die Bundesagentur gefördert und umfasst 40,00 Stunden/Woche. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.
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Umschüler mit Entgelt durch Praktikumsbetrieb
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RE: Umschüler mit Entgelt durch Praktikumsbetrieb
Guten Tag,
Umschüler sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt erhalten. Davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um eine berufsfördernde Maßnahme handelt, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert wird, ist der „Umschüler“ aufgrund des Leistungsbezuges durch die BA bereits krankenversichert.
Wenn es sich um eine Umschulung handelt, die u.a. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, ist der Träger der Maßnahme grundsätzlich zur Meldung verpflichtet. Sofern Beschäftigungen im Rahmen dieser Umschulung durchgeführt werden, informiert der Träger die Unternehmen über die Meldepflicht, damit keine doppelten Meldungen erstellt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit dem zuständigen Reha-Träger aufzunehmen.
Da Umschulungsmaßnahmen sehr vielseitig und individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sind, empfehlen wir eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter Vorlagen der entsprechenden Umschulungsvereinbarung) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalles.
Grundsätzlich gilt:
Für Beschäftigte im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt (hierzu gehören auch Umschüler, wenn die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt wird), trägt der Arbeitgeber für die einzelnen Sozialversicherungszweige den Sozialversicherungsbeitrag allein. In einem solchen Fall sind der Personengruppenschlüssel „121“ und der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ zu verwenden.
Weitergehende Informationen können Sie auch der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom 23.11.2023 entnehmen:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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