Meine Arbeitnehmerin ist freiwillig versichert als Übergrenzerin im Firmenzahlerverfahren. Sie geht nun in Elternzeit und daraufhin habe ich eine Unterbrechungsmeldung gemacht. Sie wurde von der AOK Bayern auch schon auf Selbstzahler umgestellt.
Muss ich noch eine Ummeldung von 9111 auf 0111 vornehmen?