Hallo,
muß ich einen Übungsleiter mit der Personengruppe 117 anmelden oder welche Alternative stellt sich hier. Es handelt sich eine Beschäftigung von 5 Tagen, die die Pauschale von 3000 € nicht übersteigt.
Danke für Ihre Hilfe.
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Hallo,
muß ich einen Übungsleiter mit der Personengruppe 117 anmelden oder welche Alternative stellt sich hier. Es handelt sich eine Beschäftigung von 5 Tagen, die die Pauschale von 3000 € nicht übersteigt.
Danke für Ihre Hilfe.
Hallo lg1,
Übungsleiter gehören zum Personenkreis, die eine nebenberufliche Tätigkeit nach der Regelung des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EstG) ausüben und somit nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Hierbei ist der steuerliche Freibetrag für die Ermittlung des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung in gleicher Weise zu berücksichtigen wie im Steuerrecht, das heißt, der steuerfreie Jahresbetrag von 3.000,00 € kann „pro rata“ (z. B. monatlich mit 250,00 €) angesetzt oder „en bloc“ (z. B. jeweils zum Jahresbeginn bzw. zu Beginn der Beschäftigung) ausgeschöpft werden.
Sofern Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wird, hat dies Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)).
Da nach Ihren Angaben die Einnahmen aus der (sogenannten) Übungsleiterpauschale von insgesamt 3.000,00 € im Kalenderjahr nicht übersteigen, sind keinerlei Meldungen zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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