Hallo,
ein Arbeitnehmer von uns hätte eigentlich zum 01.01.2026 umgemeldet werden müssen, da er 2025 und 2026 die Entgeltgrenzen überschreitet. Dies wurde aber versäumt. Können wir dies nachträglich zum 01.01.2026 tun oder zu einem anderem Datum? Der Arbeitnehmer hätte auch Interesse daran in die private KV zu wechseln. Hier würde ja dann eine 2 Monatige Kündigungsfrist gelten. Die Frage wäre auch ab welchem Datum diese Kündigungsfrist gilt. Vielen Dank.