Sehr geehrte Damen und Herren,
ein für uns neuer Mitarbeiter hat bei seinem bisherigen AG eine für uns förderliche Weiterbildung absolviert. Hier besteht eine Rückzahlungsverpflichtung in Form der Weiterbildungskosten. Die verbleibenden Kosten sollen von uns dem Arbeitnehmer erstattet werden.
Ohne die Weiterbildung wäre die Tätigkeit bei uns nicht darstellbar gewesen, sie war für uns erforderlich. Auch wir hätten diese Weiterbildung schlussendlich finanzieren müssen.
Aus meiner Sicht handelt es sich damit nicht um Sv-pflichtigen Lohn oder steuerpflichtigen Lohn, da es lediglich um die Erstattung der Weiterbildungskosten geht.
Liege ich da richtig?
Rechtsprechung hierzu habe ich aktuell noch nicht finden können, wenn es einen Tipp gibt, sehr gerne.
Schlussendlich spielt es dann auch keine Rolle, ob der Betrag der AN'in (nach Nachweis der Überweisung an den bisherigen AG) oder als direkter Überweisung an den bisherigen AG beglichen wird, oder?
Schönen Gruß
M. Häßler