Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben mit einem dualen Studenten einen Studienvertrag abgeschlossen, in dem vereinbart wurde, dass die Kosten für seine Miete von unserem Unternehmen übernommen werden.
Der Student hat mit dem Studienwerk einen Mietvertrag abgeschlossen (Erstwohnsitz). Leider war es uns als Unternehmen nicht möglich, selbst als Mieter bzw. Vertragspartner in den Mietvertrag aufgenommen zu werden.
Da wir vertraglich gegenüber dem Studenten zur Übernahme der Mietkosten verpflichtet sind, stellt sich für uns nun die Frage, auf welchem Weg wir diese Kosten steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt übernehmen bzw. erstatten können.
Ist in diesem Fall ausschließlich die Zahlung eines Mietzuschusses an den Studenten möglich? Nach unserem Verständnis wäre dieser als Arbeitslohn grundsätzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, wodurch sich für den Studenten eine entsprechend höhere Belastung ergeben würde.
Gibt es möglicherweise eine andere Gestaltungsmöglichkeit, durch die wir die vereinbarte Übernahme der tatsächlichen Mietkosten umsetzen können, ohne dass der Betrag in vollem Umfang steuer- und sozialversicherungspflichtig wird?
Für eine Einschätzung zur korrekten Abwicklung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.