Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere neue Mitarbeiterin ist seit langen Jahren privat krankenversichert und bei Beschäftigungsbeginn bereits 60 Jahre alt. Sie arbeitet in Teilzeit und das durchschnittliche monatliche Entgelt liegt unter 2.000 €. Sie bleibt meiner Beurteilung nach unabhängig vom Entgelt privat krankenversichert, da sie die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat.
Ist es richtig, dass hier in Bezug auf die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung die Regelungen des Übergangsbereichs analog der Regelungen bei gesetzlich Krankenversicherten anzuwenden sind?